Klasse | Geltungsbereich | Vorausetzungen |
1 | Mofaprüfbescheinigung (kein Führerschein) Berechtigung zum Führen von Mofas bis 50 ccm und 25 km/h Maximalgeschwindigkeit. Mindestalter 15 Jahre. |
15 Jahre |
AM | Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h und elektrischer Antrieb - oder - Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm3 - oder - Elektromotor mit maximaler Nenndauerleistung bis zu 4 kW Fahrräder mit Hilfsmotor Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und elektrischer Antrieb - oder - Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm3 Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-Kfz (max. 350 kg Leermasse, bei Elektrofahrzeugen ohne Batterie) Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) max. 45 km/h und elektrischer Antrieb - und - bei Fremdzündungsmotoren (Otto-, Zweitaktmotor) max. 50 cm3 bei anderen Verbrennungsmotoren (Diesel) maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW Elektromotor mit maximaler Nenndauerleistung bis zu 4 kW |
16 Jahre |
A1 | Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm3, max. 11 kW, Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg Dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern, über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren - oder - bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW |
16 Jahre |
A2 | Krafträder (auch mit Beiwagen) max. 35 kW Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg |
18 Jahre |
A | Krafträder (auch mit Beiwagen) über 50 cm3 - oder - über 45 km/h bbh Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit sym. angeordneten Rädern über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren - oder - über 45 km/h bbH und über 15 kW |
Bei Aufstieg von A2: 20 Jahre Für dreirädrige KFZ: 21 Jahre Kraftrad direkt: 24 Jahre |
B | Kfz (ausgenommen Klassen A, A2 und A1) bis 3.500 kg zG zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut - auch mit Anhänger bis 750 kg zG - oder - - Anhänger über 750 kG zG, sofern zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3.500 kg |
18 Jahre ab 17 Jahre nur mit anerkanntem Begleiter |
B 96 | Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4.250 kg |
Klasse B ab 17 wie B und Fahrer- schulung ( ohne Prüfung) |
BE | Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger oder ein Sattelanhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg |
Klasse B ab 17 wie B |