Diese Fahrerlaubnisklassen werden bei uns ausgebildet:

Klasse Geltungsbereich Vorausetzungen
1 Mofaprüfbescheinigung (kein Führerschein)
Berechtigung zum Führen von Mofas bis
50 ccm und 25 km/h Maximalgeschwindigkeit.
Mindestalter 15 Jahre.

15 Jahre
AM Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
• Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH)
max. 45 km/h und elektrischer Antrieb
- oder -
• Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von
max. 50 cm3
- oder -
• Elektromotor mit maximaler Nenndauerleistung
bis zu 4 kW

Fahrräder mit Hilfsmotor
• Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
max. 45 km/h und elektrischer Antrieb
- oder -
• Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von
max. 50 cm3

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leicht-Kfz

(max. 350 kg Leermasse, bei Elektrofahrzeugen
ohne Batterie)
• Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH)
max. 45 km/h und elektrischer Antrieb
- und -
• bei Fremdzündungsmotoren (Otto-, Zweitaktmotor)
max. 50 cm3
• bei anderen Verbrennungsmotoren (Diesel)
maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW
• Elektromotor mit maximaler Nenndauerleistung
bis zu 4 kW

16 Jahre
A1 Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm3,
max. 11 kW, Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Krafträder
mit symmetrisch angeordneten Rädern,
• über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
- oder -
• bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW

16 Jahre
A2 Krafträder (auch mit Beiwagen)
• max. 35 kW
• Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

18 Jahre
A Krafträder (auch mit Beiwagen)
• über 50 cm3 - oder - über 45 km/h bbh

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
• über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit sym.
angeordneten Rädern
• über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
- oder -
• über 45 km/h bbH und über 15 kW

Bei Aufstieg
von A2:
20 Jahre

Für dreirädrige
KFZ:
21 Jahre

Kraftrad direkt:
24 Jahre

B Kfz (ausgenommen Klassen A, A2 und A1)
• bis 3.500 kg zG
• zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen
außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
- auch mit Anhänger bis 750 kg zG
- oder -
- Anhänger über 750 kG zG, sofern zulässige
Gesamtmasse der Kombination max. 3.500 kg

18 Jahre
ab 17 Jahre
nur mit
anerkanntem
Begleiter
B 96 Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, zulässige
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4.250 kg

Klasse B
ab 17 wie B
und Fahrer-
schulung
( ohne Prüfung)
BE Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger oder
ein Sattelanhänger. Zulässige Gesamtmasse des
Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg
Klasse B
ab 17 wie B